0% Mehrwertsteuersatz
0% Mehrwertsteuersatz
Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Sonnenkollektoren
Die Mehrwertsteuer auf Solarmodule - und alle anderen Produkte und Dienstleistungen, die für die Installation eines kompletten Solarmodulsystems benötigt werden - wird ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Mehrwertsteuer auf diese Produkte wird von 21% auf 0% gesenkt. Dieser so genannte Nullsatz gilt jedoch nur, wenn die Solaranlage auf einem Haus oder in unmittelbarer Nähe eines Hauses installiert wird, z. B. in einem Schuppen, einem Gartenhaus oder einer Garage. Privatpersonen müssen dann die Mehrwertsteuer nicht mehr vom Finanzamt zurückfordern, was einen weiteren Verwaltungsaufwand erspart.
Bedingungen:
- Der Käufer ist eine Privatperson.
- Die gekauften Produkte dürfen nur für eine im Grundbuch eingetragene Adresse mit dem Verwendungszweck: Wohnfunktion verwendet werden. Sie können dies auf der Seite Website des Katasters.
- Der Nulltarif gilt nicht nur für Solarmodule, sondern auch für alle damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen, die für die Installation von Solarmodulen erforderlich sind.
Sind Sie ein Geschäftskunde?
Wenn ja, müssen Sie bei der Bestellung dennoch die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abführen. Natürlich können Sie diese wie üblich in Ihrer Mehrwertsteuererklärung geltend machen.
Es ist eine Straftat, den Mehrwertsteuer-Nullsatz mit einer falschen Erklärung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt als Steuerhinterziehung und Betrug. Verwenden Sie also die Option 0% VAT nur, wenn alle Bedingungen tatsächlich erfüllt sind. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die Steuerbehörden.